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Freiwilligendienste stärken

Volunta begrüßt Stärkung der Freiwilligendienste

Der Bundesrat hat am 14.10.2016 eine Entschließung zur Stärkung der Freiwilligendienste auf den Weg gebracht. Freiwilligendienste sollen nicht durch überflüssige Bürokratie und Regularien sowie finanzielle Nachteile belastet werden. Die DRK Volunta begrüßt ausdrücklich die Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Freiwilligendienste.

"Wir begrüßen den Vorstoß der Länder nach stärkerer Unterstützung und Anerkennung von Freiwilligendiensten“, so Volunta Geschäftsführer Peter Battenberg. Die Jugendfreiwilligendienste, wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), sind eine besondere Form bürgerschaftlichen Engagements. „Ohne die jungen Menschen, die sich in sozialen und ökologischen Einrichtungen engagieren, gäbe es in der Gesellschaft eine große Lücke“, so Battenberg. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewinnen einen tiefen Einblick in unterschiedliche Einsatzfelder, erlangen erste Kompetenzen für einen späteren Beruf und entwickeln Schlüsselqualifikationen, wie z.B. Kommunikations- und Teamfähigkeit. Jedes Jahr engagieren sich allein 3.500 junge Menschen bei der hessischen Rotkreuz-Tochter in gemeinwohlorientierten Unternehmen.

Mehr Qualität für den BFD und bessere Bedingungen
„Im Zentrum der Freiwilligendienste steht Bildung und Orientierung“, so der Volunta Geschäftsführer. Die Träger übernehmen zumindest im FSJ und FÖJ die komplette Bildungsbegleitung und sind für Freiwillige und Einsatzstellen Anlaufstelle für Fragen und bei Problemen. Das Trägerprinzip sichert die Qualität der Seminararbeit und der pädagogischen Begleitung der Freiwilligen während ihres Einsatzes. Unerlässlich sei es deshalb, dass der Bundesfreiwilligendienst für Unter-27-Jährige als Bildungsangebot ein Mindestmaß an Qualitätsstandards erhält und dem FSJ gleichgestellt wird, so Battenberg. Die Teilnahmemöglichkeiten von Menschen mit Behinderung an Freiwilligendiensten zu verbessern, unterstützt Volunta ausdrücklich. Der Bundesrat spricht sich zudem dafür aus, bei Menschen aus finanzschwachen Familien das Taschengeld aus dem Freiwilligendienst nicht auf die Sozialleistungen anzurechnen sowie Freiwillige mit Wohnberechtigung und eigener Wohnung sollten einen einheitlichen Anspruch auf Wohngeld erhalten.

Umsatzsteuerbefreiung für Freiwilligendienste
Darüber hinaus spricht sich der Bundesrat dafür aus, Anbieter eines Freiwilligendienstes bundesweit von der Umsatzsteuer zu befreien. „Eine richtungsweisende Forderung“, so Battenberg, „nach unserer Meinung sehen die Finanzverwaltungen zu Unrecht bei zweiseitigen Vereinbarungen zwischen Freiwilligen und Trägern eine umsatzsteuerpflichtige Personalüberlassung“. Mit den Erleichterungen könnten zudem neue Träger gewonnen und zugleich der großen Nachfrage nach Plätzen im Freiwilligendienst begegnet werden.

Weiteres Verfahren
Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen für die Behandlung gibt es nicht.

 

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