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Förderung der Freiwilligen statt allgemeine Dienstplficht

In der Debatte über eine allgemeine Dienstpflicht hat Bundesfamilienministerin Giffey jetzt einen Gegenentwurf vorgelegt. Gut gemeint, führt er am Ziel vorbei. Er fördert nämlich nicht die Freiwilligen, sondern sehr einseitig die Einsatzstellen. Die DRK Volunta setzt die Idee des "FreiFöG" dagegen.

Wiesbaden, den 12.12.2019

„Grundsätzlich begrüßen wir den Vorstoß aus dem Bundesfamilienministerium“, so Volunta-Geschäftsführer Peter Battenberg. Die öffentliche Diskussion schafft nicht nur mehr Aufmerksamkeit für die Freiwilligendienste, sondern der Vorschlag zeigt auch die Wertschätzung, die den Freiwilligen und ihrem Engagement entgegengebracht wird.

Volunta fordert ein Gesetz zur Förderung der Freiwilligen ähnlich dem BaföG

Dennoch führt er am Ziel vorbei und löst das eigentliche Problem, nämlich allen Menschen unabhängig ihrer finanziellen Situation einen Freiwilligendienst zu ermöglichen, nicht. „Viel Geld in die Hand nehmen, reicht nicht“, so Battenberg. Denn ein höheres Taschengeld und ein Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst führen weder zu mehr Chancengleichheit, noch wird die Attraktivität der Freiwilligendienste gesteigert.
Mehr Geld entlastet allenfalls die Einsatzstellen und führt zu mehr Plätzen. Zu mehr Freiwilligen führt der Vorschlag keineswegs. Schon jetzt sind Kinder aus sozial schwachen Familien unterrepräsentiert, weil sie sich einen Freiwilligendienst schlicht nicht leisten können oder die Eltern sie zur Ausbildung drängen. 400,- Euro Taschengeld wird hier keine Abhilfe schaffen.

„Die Lösung ist, ein ähnliches Instrument zu schaffen, wie es durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für die Ausbildung bereits erfolgt ist“, so Battenberg. Deshalb fordert Volunta vom Gesetzgeber, sich mit der Idee eines Gesetzes zur Förderung der Freiwilligen auseinanderzusetzten („FreiFöG“).

Freiwilligendienste sind heute ein wichtiger Baustein im Bildungsprozess

Die Voraussetzungen hierfür sind gut. Denn Freiwilligendienste sind ein nicht mehr weg zu denkender Baustein im Bildungsprozess von Jugendlichen. Sie dienen nicht nur der Berufsorientierung, sondern vor allem der Persönlichkeitsbildung und immer mehr der Ausbildungsreife. Entgegen früherer Rechtsprechung erkennen auch Gerichte neuerdings das FSJ als Phase der Persönlichkeitsbildung mit einem Unterhaltsanspruch an. In einigen Bundesländern werden Freiwilligendienste sogar als praktisches Jahr für das Fachabitur und in Hessen als zehntes Schuljahr anerkannt.

Investition in Chancengleichheit erhöht die Attraktivität

Der Vorschlag der Ministerin verkennt die Idee der Freiwilligendienste. Es geht nicht um Entlohnung, die möglicherweise auch noch in eine gefährliche Nähe zum Niedriglohn gerät. Es geht um das freiwillige Engagement junger Menschen, von dem niemand ausgeschlossen werden darf. Die Politik sollte dem Rechnung tragen und in die Förderung der Chancengleichheit investieren, anstatt nach dem Gießkannenprinzip Geld auszuschütten.

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