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Waisen-/Halbwaisenrente
Freiwillige in den internationalen Diensten, z.B. Internationaler Jugendfreiwilligendienst und weltwärts, die nach dem Einkommensteuerrecht kindergeldberechtigt sind, können nach dem SGB VI, SGB VII und dem Bundesversorgungsgesetz Waisen-/ Halbwaisen renten erhalten. Bitte wende dich bei Fragen an die für dich zuständige Familienkasse.
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