Freiwilligen-Wiki
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Versicherungen

Im Inland
Gemäß der weltwärts-Richtlinie ist der/die Freiwillige beim Programm weltwärts für einen ausreichenden Versicherungsschutz im Inland selbst verantwortlich. Daher ist der/die Freiwillige nicht gesondert über Volunta versichert.

Freiwillige beider Programme haben für die Zeit ihres Einsatzes im Ausland für den Versicherungsschutz in Deutschland selbst Sorge zu tragen (z.B. Krankenversicherung, Sozialversicherung, Pflegeversicherung). Die zwischen dir und Volunta abgeschlossene Freiwilligenvereinbarung begründet kein Arbeitsverhältnis nach deutschem Recht. Volunta meldet die Freiwilligen nicht bei der Kranken- und Sozialversicherung an. Die meisten Freiwilligen vereinbaren mit ihrer Krankenkasse in Deutschland eine sogenannte Anwartschaft, d.h. das Vertragsverhältnis wird temporär „stillgelegt“ und nach Rückkehr ist eine problemlose Wiederaufnahme in die Versicherung möglich. Während der Seminararbeit in Deutschland sind Freiwillige des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes über Volunta unfall- und haftpflichtversichert.

Im Ausland
Für die Zeit des Einsatzes im Ausland schließt Volunta für alle Freiwilligen ein umfangreiches Auslandsversicherungspaket beim Versicherer fid/Dr. Walter ab. Versicherungsnehmerin / Versicherungsnehmer bist du als Freiwillige / Freiwilliger. Das Versicherungspaket umfasst eine Auslandskranken-, Auslandsunfall-/Invaliditäts- und Auslandshaftpflichtversicherung. Eine Übersicht über Leistungen und Tarife erhälst du zusammen mit den Vertragsunterlagen. Bitte lese diese sorgfältig durch.

Die Versicherung beginnt mit dem Tag der Ausreise und endet mit dem Tag der Rückkehr nach Deutschland, längstens aber bis zum Dienstzeitende. Nach dem von Volunta vorgegebenen Rückflugdatum ist der/die Freiwillige selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich.

Das Versicherungspaket umfasst auch einen eventuell medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland bzw. Transport zur medizinischen Weiterbehandlung in ein Nachbarland. Über die Notwendigkeit eines Rücktransports nach Deutschland / Transports in ein Nachbarland zur Weiterbehandlung entscheidet die Versicherung in Abstimmung mit der von ihr beauftragten Ärzteschaft. Der Rücktransport wird dann von der Versicherung und der entsprechenden Ärzteschaft koordiniert und organisiert. Daneben greift die Versicherung bei einem bis zu sechswöchigen „Heimaturlaub“/ Kurzaufenthalt in Deutschland oder auch während einer Urlaubsreise im Ausland.

Über den Standardtarif AW24 der Auslandskrankenversicherung sind akut auftretende Krankheiten abgesichert. Chronische Erkrankungen u.ä., die im Ausland einer medizinischen Behandlung bedürfen, sind nicht abgesichert. Gleiches gilt für Hilfsmittel. In solchen Fällen ist es ggf. notwendig, dass ein anderer Versicherungstarif abgeschlossen werden muss. Hierfür entstehende Mehrkosten gehen zu deinen Lasten. Freiwillige sind nicht haftpflichtversichtert, wenn sie im Ausland privat ein Fahrzeug mieten / fahren.

[<link record:tx_kwwiki_domain_model_words:23>Siehe auch Führerschein]

Freiwillige eingesetzt im medizinischen Bereich / Gesundheitswesen müssen bei der Ausübung ihres Dienstes unbedingt beachten, welche Tätigkeiten ihnen erlaubt sind und welche nicht. Nur bei der Ausübung von erlaubten Tätigkeiten greift die von Volunta abgeschlossene Haftpflichtversicherung.

Eine Diebstahl- und Gepäckversicherung müssten Sie bei Bedarf selbst abschließen.

[<link record:tx_kwwiki_domain_model_words:107>Siehe auch Krankheit]

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