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Verlängerung
Eine Verlängerung des FSJ / FÖJ / BFD ist möglich. Die maximale Gesamtdauer beträgt im Regelfall 18 Monate, wobei Dienstzeiten evtl. bereits absolvierter Freiwilligendienste eingerechnet werden. Es besteht weiterhin die gesetzliche Seminarteilnahmepflicht. Die Verlängerung muss so früh wie möglich schriftlich beantragt werden. Den Vordruck erhältst du über unsere Servicenummer oder deine Beraterin / deinen Berater. Bitte achte darauf, dass das Ende des Freiwilligendienstes genau angegeben ist. Lass bitte deine Einsatzstelle auf dem Antrag ihr Einverständnis erklären (mit Unterschrift und Stempel).
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