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Vergütungsnachweis
Im Freiwilligendienst erhältst du für deine Tätigkeit ein Taschengeld, das jeweils zum Monatsletzten im Nachhinein überwiesen wird. Mit der ersten Vergütung erhältst du einen Vergütungsnachweis. Weitere Vergütungsnachweise werden, auch bei Änderungen (z. B. Erstattung von Fahrtkosten zu Seminaren), zum Quartalsende versendet. Im Januar erhältst du einen Vergütungsnachweis, der die Taschengeldzahlung des vorangegangen Jahres enthält.
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