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Urlaub
Gemäß der Freiwilligenvereinbarung hat jeder / jede Freiwillige im Regelfall einen Anspruch auf zwei Tage Urlaub pro Dienstmonat. Der Urlaub ist in Absprache mit der Partnerorganisation zu nehmen. Insbesondere für Freiwillige, die im schulischen Bereich eingesetzt sind, gilt, dass landestypische Urlaubs- und Ferienzeiten bei der eigenen Urlaubsplanung zu berücksichtigen sind. Während der Seminarzeiten kann kein Urlaub gewährt werden.
[<link record:tx_kwwiki_domain_model_words:125>Siehe auch Seminare]
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