Freiwilligen-Wiki
zurück zum Wiki

Träger (Inland)

Ein FSJ / FÖJ kann nur bei einem zugelassenen Träger geleistet werden. Dieser ist verantwortlich für die rechtmäßige Durchführung des FSJ bzw. FÖJ, insbesondere auch für die pädagogische Begleitung. Er wählt geeignete Einsatzstellen für das FSJ / FÖJ aus. Auch das Bewerbungsverfahren der Freiwilligen läuft über ihn. Innerhalb einer Vereinbarung klären Träger, EST und Freiwillige/-r die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Der Träger des FSJ / FÖJ ist Vermittler zwischen den Bedürfnissen der Freiwilligen und den Anforderungen der Einsatzstelle. Seine wichtigsten Aufgaben sind die individuelle Betreuung der Freiwilligen und die Organisation und Durchführung der Seminare.

Über die Zulassung von Trägern entscheidet die jeweils zuständige Landesbehörde des Bundeslandes, in dessen Gebiet Einsatzstellen betreut werden. In Hessen ist es das Hessische Ministerium für Soziales und Integration.

zurück zum Wiki
Kontakt
Du hast Rückfragen zu unseren Angeboten?
Dann rufen wir dich auch gerne zurück!
Kontakt