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Spendenbescheinigung

Viele Förderer benötigen eine Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung, Spendenquittung), um die Spende von der Steuer absetzen zu können. Diese verschicken wir gerne, zusammen mit einem Dankschreiben.

Grundsätzlich gilt Folgendes:

  • Spenden an Volunta sind gemäß Bescheid des Finanzamtes Wiesbaden (Steuernummer 40 250 57736) steuerlich absetzbar.
  • Privatpersonen können bei Spenden für besonders förderungswürdige Zwecke (dazu gehört Volunta) bis zu 20 Prozent ihrer Einkünfte absetzen. Unternehmen haben unterschiedliche Grenzen in Abhängigkeit gewisser Kosten und Umsatzgrößen.
  • Spenden können jederzeit bei Volunta eingehen. Sie werden individuell erfasst und dem bespendeten Freiwilligen zugeordnet.
  • Hierzu legt unsere Buchhaltung für jeden Freiwilligen / jede Freiwillige ein individuelles Spendenkonto an, dem die eingehenden Spenden zugebucht werden. Über den Stand deines Spendenkontos informiert Volunta regelmäßig.
  • Die Ausstellung und Zusendung der Zuwendungsbestätigungen erfolgt automatisch am Anfang des Folgejahres.
  • Die Daten deiner Unterstützer / deiner Unterstützerinnen dienen ausschließlich der Ausstellung der Spendenbescheinigungen. Sie werden streng vertraulich behandelt und niemals an Dritte weitergegeben.

Spendenkonto:

  • Deutsches Rotes Kreuz in Hessen
    Volunta gGmbH
    Bank für Sozialwirtschaft
    IBAN: DE31 5502 0500 0008 6171 02
    BIC: BFSWDE33MNZ
  • Im Verwendungszweck der Überweisung bitte folgendes angeben:
    • bei Zahlung durch dich:
      Unterstützerkreis von (dein Name), Spende für internat. Freiwilligendienste der Volunta gGmbH
    • bei Direktüberweisung durch wirtschaftlichen/e Spender/in:
      Unterstützerkreis von (dein Name), vollständiger Namen und Adresse des/r Spenders/in

Siehe auch <link record:tx_kwwiki_domain_model_words:45>Finanzierung.

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