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Schweigepflicht

Wie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einsatzstelle bist du vom ersten Tag an verpflichtet, absolutes Stillschweigen über die persönlichen Verhältnisse der Betreuten – auch über die Zeit des Einsatzes hinaus – gegenüber Außenstehenden zu bewahren. Auch über Interna aus der Einsatzstelle besteht Schweigepflicht.

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