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Rechtsverhältnis
Für die Dauer des FSJ / FÖJ und BFD wird weder ein Arbeits- noch Ausbildungsverhältnis eingegangen. Vielmehr wird eine privatrechtliche Vereinbarung eigener Art getroffen. Es gelten die Arbeitsschutzbestimmungen.
<link record:tx_kwwiki_domain_model_words:94>Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (BFDG)
<link record:tx_kwwiki_domain_model_words:96>Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (JArbSchG)
<link record:tx_kwwiki_domain_model_words:113>Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG)
<link record:tx_kwwiki_domain_model_words:95>Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG)