Nebentätigkeit
Da der Freiwilligendienst eine ganztägige Hilfsleistung darstellt, ist eine Vereinbarkeit von Freiwilligendienst und Nebentätigkeit im Einzelfall zu prüfen. Grundsätzlich ist eine Nebentätigkeit in geringem Umfang möglich, sofern alle Regelungen des Arbeitsgesetzes und des Jugendschutzgesetzes beachtet werden. Allerdings muss sie schriftlich beantragt werden. Deinem Antrag fügst du bitte eine kurze Beschreibung der Tätigkeit bei. Bitte informiere uns auch, wie viele Wochenstunden sie umfasst. Das Antragsformular erhältst du über unsere Volunta-Service-Nummer. Schick uns das von deiner EST unterzeichnete Antragsformular mit den anderen Unterlagen bitte an unser Dienstleistungszentrum Erbach zur Überprüfung (<link record:tx_kwwiki_domain_model_words:105>siehe Kontakt).
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