Freiwilligen-Wiki
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Mutterschutz

Obwohl der Freiwilligendienst rechtlich kein Arbeitsverhältnis ist, gelten für ihn die arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen, das Mutterschutzgesetz eingeschlossen. Bitte reiche die Bescheinigung über die Schwangerschaft umgehend im Dienstleistungszentrum Erbach ein und informiere auch deine EST, damit alle gesetzlichen Bestimmungen entsprechend eingehalten werden. Deinen Freiwilligendienst musst du nicht abbrechen. Ein Anspruch auf Elternzeit besteht nicht.

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