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Minderjährige Freiwillige im Ausland

Volunta ermöglicht Freiwilligen, die zum Zeitpunkt der Ausreise das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Teilnahme am Internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD) in bestimmten Ländern bei ausgesuchten Partnerorganisationen. Im Programm weltwärts müssen Freiwillige spätestens zur Ausreise ins Gastland das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wenn du zur Vertragsunterzeichnung noch nicht volljährig bist, müssen alle Dokumente (Freiwilligenvereinbarung, Code of Conduct, Gesundheitserklärung, Erklärung des Freiwilligen etc.) zusätzlich durch Erziehungsberechtigte unterzeichnet werden. Zur Teilnahme von minderjährigen Freiwilligen an den obligatorischen Vorbereitungsseminaren ist es zudem notwendig, dass die Erziehungsberechtigten Volunta eine entsprechende Entbindung der Aufsichtspflicht unterschreiben. Das entsprechende Formular erhält der/die minderjährige Freiwillige von Volunta.

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