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Meldegesetz
Wenn du für deinen Freiwilligendienst den Wohnsitz wechselst, musst du dies innerhalb einer Woche nach dem Einzug dem örtlichen Einwohnermeldeamt melden, das für den neuen Wohnsitz zuständig ist. Dieser kann als Haupt- oder Nebenwohnsitz angemeldet werden. Bitte beachte dabei, dass einige Städte in Hessen (u. a. Darmstadt und Kassel) eine Zweitwohnsitzsteuer erheben. Teile uns bitte in jedem Fall deine neue Adresse mit (<link record:tx_kwwiki_domain_model_words:64>siehe Änderung persönlicher Daten).
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