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Kündigung

Eine vorzeitige Beendigung des Freiwilligendienstes kann sowohl von Volunta als auch vom Freiwilligen / von der Freiwilligen ausgesprochen werden. Sie muss per Post und fristgerecht (siehe Kündigungsfrist) erfolgen.

Vorzeitige Beendigung durch die Freiwillge / den Freiwilligen
Ein vorzeitiges Beenden deines Freiwilligendienstes kann gute Gründe haben: Du beginnst z. B. eine Ausbildung vor Ende deines Dienstes oder du nimmst ein Studium auf. Wenn du einen Studienplatz über die SfH (Stiftung für Hochschulzulassung) erhalten hast, denke daran, dass dir der Studienplatz nicht verloren geht. Gleiches gilt in der Regel bei der Zusage von einer Universität / Hochschule. Du kannst in diesem Fall deinen Freiwilligendienst beenden, ohne dass es sich für dich nachteilig auswirkt. Setze dich unbedingt mit der SfH oder dem Studentensekretariat der Universität / Hochschule in Verbindung. Die notwendigen Bescheinigungen erhältst du vom Dienstleistungszentrum Erbach. Wenn es andere Gründe für die Beendigung deines Freiwilligendienstes gibt, solltest du die Entscheidung dennoch nicht leichtfertig treffen. Sprich in jedem Fall mit deinem / deiner pädagogischen Berater/-in, denn ein klärendes Gespräch hilft, die richtige Entscheidung zu treffen. Denke daran, du bist uns und deiner Einsatzstelle wichtig!

Bei einer vorzeitigen Beendigung des Freiwilligendienstes musst du folgende Regeln beachten: Das Kündigungsschreiben muss das Datum, zu dem du kündigst, eine kurze Begründung (nur wenn deine Kündigung nicht fristgerecht erfolgt), das Datum des Kündigungsschreibens und deine Unterschrift (bei unter 18-Jährigen zusätzlich die Unterschrift eines / einer Erziehungsberechtigten) enthalten. Das Schreiben geht an unser Dienstleistungszentrum in Erbach (Adresse: Deutsches Rotes Kreuz in Hessen Volunta gGmbH, Gabelsbergerstraße 5, 64711 Erbach).
Bitte informiere deine EST/die Partnerorganisation im Ausland über deine Absicht bzw. die erfolgte Kündigung.

Vorzeitige Beendigung durch Volunta
Soweit Kündigungsgründe vorliegen, kann auch Volunta die Freiwilligenvereinbarung widerrufen. Bei unter 18-Jährigen werden die Personensorgeberechtigten über die Kündigung informiert.

Kündigungsfrist
Nach der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats. In der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von 14 Tagen.

Beispiel: Eine Kündigung, die zum 30. Juni wirksam werden soll, muss am 2. Juni bei Volunta eingehen.

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