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Krankheit

Im Krankheitsfall musst du sofort die EST telefonisch benachrichtigen und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit mitteilen. Auf die Art der Erkrankung musst du nicht eingehen. Um Missverständnisse zu vermeiden, solltest du unbedingt im Vorfeld mit der EST besprechen, wie du dich zu verhalten hast. Dabei muss vor allem geklärt werden, ab welchem Krankheitstag die EST einen Arztbesuch verlangt (ob am ersten oder am dritten Krankheitstag). Auch für Seminartage brauchst du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Der Arzt oder die Ärztin bescheinigt die Arbeitsunfähigkeit durch die sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Sie besteht aus drei Teilen: einer Bescheinigung für den Arbeitgeber und einer Bescheinigung für die Krankenkasse sowie dem Durchschlag für den versicherten / die versicherte Arbeitnehmer/-in. Die vom Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss spätestens am dritten Tag im Dienstleistungszentrum Erbach (siehe Kontakt) vorliegen. Manche Einsatzstellen verlangen bereits am ersten Tag eine AU. Auch diese muss unverzüglich an das Dienstleistungszentrum geschickt werden. Den Teil der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit der Diagnose leitest du an deine Krankenkasse weiter. Der Durchschlag dient dir als Dokumentation / Nachweis. Andere Bescheinigungen des Arztes / der Ärztin, wie du sie vielleicht aus deiner Schulzeit kennst, werden nicht anerkannt.

Arbeitsunfähigkeit an Seminartagen
Für die Zeiten, in denen Seminare stattfinden, muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits für den ersten Tag vorliegen und umgehend an das Dienstleistungszentrum Erbach (siehe Kontakt) gesandt werden. Liegt die Bescheinigung nicht rechtzeitig vor, wird die Nichtteilnahme als unentschuldigter Fehltag gewertet. Bitte beachte, dass während des BFD verspätete AUs vom BAFzA nicht akzeptiert werden und zu einer Taschengeldkürzung führen (siehe Seminare).

Das gilt auch für krankheitsbedingte Abwesenheit an Seminartagen, die auf einen Samstag fallen, oder bei Wochenenddiensten in deiner EST. Wende dich ggf. an den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Achte also bitte darauf, welche Tage die Arbeitsunfähigkeit umfasst.

Beispiel: Innerhalb eines Wochenseminares schließt die AU die Tage Montag bis Mittwoch ein. Ab Donnerstag musst du am Wochenseminar teilnehmen.

An Wochentagen kontaktierst du Volunta bitte bis 9.00 Uhr über die Volunta-Service-Nummer 0611 95 24 90 00, an Samstagen informierst du deine Seminarleitung über deine krankheitsbedingte Abwesenheit.

Arbeitsunfähig / Krankheit im Urlaub
Wenn du im Urlaub krank wirst, benötigst du ebenfalls eine AU des Arztes / der Ärztin, damit dir die Urlaubstage gutgeschrieben werden können. Auf diese hast du weiterhin Anspruch und kannst zu einem späteren Zeitpunkt erneut Urlaub antreten.

Fortzahlung des Taschengeldes im Krankheitsfall
Bei Krankheit wird das Taschengeld bis zu sechs Wochen fortgezahlt. Geht die AU des Arztes / der Ärztin über diesen Zeitraum hinaus, erhältst du Krankengeld von deiner Krankenkasse.

 

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