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Krankheit bei Auslandsfreiwilligen

Im folgenden informieren wir dich über die Vorgehensweise bei krankkeitsbedingter Abwesenheit bei Seminaren in Deutschland und über die Vorgehensweise im Falle einer Krankheit in deinem Einsatzland.

Bei Krankheitsbedingte Abwesenheit bei Seminaren in Deutschland:

  • Bitte informiere uns vorab telefonisch (bis 9:00 Uhr) über die krankheitsbedingte Abwesenheit am Seminartag.
  • Die Nichtteilnahme wegen Krankheit muss immer durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes / einer Ärztin bescheinigt werden.
  • Wer bei Seminaren nur für einen Teil des Seminars krankgeschrieben ist, muss ab dem Zeitpunkt seiner / ihrer Gesundung am Seminar teilnehmen.                                                                    <link record:tx_kwwiki_domain_model_words:44>Siehe auch Seminare

Im Ausland
Damit dein Freiwilligendienst ein Erfolg wird, ist es u.a. wichtig, dass du dich körperlich gesund und fit fühlst. Für deine Gesundheit bist du selbst verantwortlich. Auch nach bereits erfolgter Akklimatisierung solltest du mit dir und deinem Körper achtsam umgehen. Insbesondere bei plötzlich auftretenden heftigen Beschwerden oder bei Fieber unbekannter Herkunft empfehlen wir dir, ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Literaturempfehlung: Weiß, Wolfgang / Rieke, Burkhard: Der medizinische Ratgeber für berufl ich Reisende, MedPrä GmbH, 2012.

Im Krankheitsfall

  • Benachrichtige unverzüglich deine Einsatzstelle und / oder den Mentor / die Mentorin. Die voraussichtliche Krankheitsdauer muss mitgeteilt werden. Es empfiehlt sich, das Verhalten im Krankheitsfall bereits im Vorfeld mit der Einsatzstelle zu besprechen, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Dazu zählt auch, ab welchem Krankheitstag die Einsatzstelle z.B. einen Arztbesuch verlangt.
  • Informiere deinen pädagogischen Berater / deine pädagogische Beraterin von Volunta bei schwerwiegenden Erkrankungen, Krankenhausaufenthalten etc.

Kostenerstattung bei Krankheit

  • Volunta schließt für dich während der Zeit deines Freiwilligendienstes eine Auslandskrankenversicherung bei der Dr. Walter GmbH / fid-Versicherungsschutz in Freiwilligenprogrammen ab. Versicherungsnehmerin / Versicherungsnehmer bist du als Freiwillige / Freilwilliger. Die Versicherung deckt alle Akuterkrankungen ab. <link record:tx_kwwiki_domain_model_words:54>Siehe auch Versicherung
  • Im Regelfall ist es notwendig, dass du die Behandlung direkt im Anschluss bar bezahlen musst, d.h., Du musst für die Behandlungskosten zunächst in Vorleistung treten. Bitte berücksichtige dies unbedingt bei den Planungen deines Freiwilligendienstes! Bewahre unbedingt alle Rechnungen und Belege für die Behandlung, Rezepte, Kassenbelege für Medikamente etc. auf. Die Verjährungsfrist zum Einreichen der Unterlagen beträgt drei Jahre.
  • Wegekosten werden entsprechend der Notwendigkeit von der Versicherung erstattet. Was eine mögliche Erstattung von externen Übernachtungskosten angeht, ist es notwendig, bereits vorher mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen. Die Entscheidung wird von Fall zu Fall getroffen, da dies Kulanzleistungen sind. Die Versicherung ist nicht verpflichtet, Übernachtungskosten zurückzuerstatten.
  • Bei absehbaren stationären Behandlungen holst du (möglichst) vorab eine „Deckungszusage“ für das Krankenhaus ein.
    Notrufnummer Auslandsversicherung (24 h)
    + 49 2247 9 22 50 13
    fid-notfall.ageh.org
    So besteht eventuell die Möglichkeit, dass das Krankenhaus direkt von MD Medicus die Kostenzusage erhältst und die Behandlung erfolgen kann, ohne dass du in Vorleistung treten musst (fid-Gruppenvertrag Nr. AW 3001 für alle Versicherten).

Abrechnung
Kosten für medizinische Behandlungen etc. können nur direkt mit dem Versicherungsunternehmen
Dr. Walter GmbH
Eisenerzstr. 34
D-53819 Neunkirchen-Seelscheid
<link>fid@ageh.org
abgerechnet werden. Dafür benötigt die Dr. Walter GmbH alle Rechnungen für Behandlungen, Medikamente etc. im Original zusammen mit dem Erstattungsformblatt. Dieses erhältst du von uns. Volunta-Versicherungsnummer AW 3001.

Da es oftmals schwierig ist, eine zuverlässige Zustellung der Dokumente aus dem Ausland auf dem regulären Postweg sicherzustellen, empfehlen wir:

  • Einreichen per Kurier und mit Sendungsverfolgung nach Deutschland
  • die Rechnungen zu sammeln und nach der Rückkehr nach Deutschland einzureichen
  • sofern jemand aus dem direkten Umfeld nach Deutschland fliegt, diesem die Unterlagen
    mitzugeben.
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