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Kindergeld
Im Steuerrecht (Kinderfreibeträge) und für den Anspruch auf Kindergeld ist der Freiwilligendienst der Schul- und Ausbildungszeit gleichgestellt, d. h., es besteht vom Grundsatz her Anspruch auf Kindergeld. Eine entsprechende Bescheinigung erhältst du von uns zu Beginn des Freiwilligendienstes.
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