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Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Wenn du in deiner Einsatzstelle (EST) z. B. mit Lebensmitteln Kontakt hast, musst du bei deinem zuständigen Gesundheitsamt an einer Beratung nach dem Infektionsschutzgesetz teilnehmen. Die Beratung muss spätestens drei Monate nach Dienstbeginn erfolgt sein. Bitte informiere dich bei deinem Ansprechpartner / deiner Ansprechpartnerin in der EST. Die Kosten für die Beratung übernimmt die EST.
<link https: www.gesetze-im-internet.de ifsg _blank>www.gesetze-im-internet.de/ifsg/
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