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Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (JArbSchG)

Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist ein Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Arbeitswelt. Es sieht besondere Regelungen für Jugendliche vor, die bis zu ihrem 18. Geburtstag gültig sind. In der folgenden Zusammenstellung sind die wichtigsten Punkte aufgenommen; die Ausnahmen für den Alten- und Krankenpflegebereich sind bereits berücksichtigt.

  • Die Arbeitszeit darf nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich betragen.
  • Es darf zwischen Montag und Sonntag nur an fünf Tagen gearbeitet werden.
  • Mindestens zwei Samstage im Monat sollen beschäftigungsfrei bleiben. (Es gibt Ausnahmen!)
  • Mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben.
  • Die Schichtzeit darf zehn Stunden nicht überschreiten. Schichtzeit ist die tägliche Arbeitszeit unter Hinzurechnung der Ruhepausen.
  • Als Ruhepause gilt eine Arbeitsunterbrechung von 15 Minuten.
  • Ruhepausen bei 4 ½ bis sechs Stunden / Arbeitstag = 30 Minuten.
  • Ruhepausen bei mehr als sechs Stunden / Arbeitstag = 60 Minuten.
  • Am 24. Dezember und am 31. Dezember muss nach 14:00 Uhr dienstfrei sein.
  • Der 25. Dezember, der 1. Januar, der erste Osterfeiertag sowie der 1. Mai müssen dienstfrei sein. Bei anderen gesetzlichen Feiertagen ist die Beschäftigung von Jugendlichen in manchen Bereichen zulässig (z. B. Pflege, Krankenhaus, Notdienst, Kinderheim etc.).
  • Vor Beginn des Freiwilligendienstes muss bei Minderjährigen eine Erstuntersuchung erfolgen (siehe ärztliches Attest). Die gesetzlichen Rahmenbedingungen werden bei der Einführungsveranstaltung besprochen.
     

<link https: www.gesetze-im-internet.de jarbschg _blank>

www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/

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