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Geschichte des FSJ

Die Anfänge des FSJ liegen in den 1950er-Jahren. Das Diakonische Werk hatte unter dem Motto „Gib ein Jahr“ junge Frauen aufgerufen, ein Jahr andere Menschen zu unterstützen. In Zeiten großen Personalmangels in pflegerischen und sozialen Einrichtungen erhoffte man sich so, langfristig Mitarbeiterinnen zu gewinnen. Es dauerte eine Weile, bis sich der Gedanke verbreitete und das Angebot auch für junge Männer attraktiv wurde. Die eigentliche Geburtsstunde des FSJ schlug 1964 mit der Verabschiedung des FSJ-Gesetzes. Es stellte den Freiwilligendienst auf eine rechtliche Grundlage, die die zu gewährenden Leistungen, das Trägerprinzip und die pädagogische Begleitung festschrieb. Heute hat sich das FSJ zu einem angesehenen Bildungsangebot entwickelt. Dabei haben vor allem die Themen Qualifizierung und Persönlichkeitsbildung an Bedeutung gewonnen.

Meilensteine

  • 1954
    Der Vorläufer des Freiwilligen Sozialen Jahres, das Diakonische Jahr, wird ins Leben gerufen. Zu gewährende Leistungen, das Trägerprinzip und die pädagogische Begleitung werden festgeschrieben und die Basis für die öffentliche Förderung geschaffen.
  • 1964
    Der Bundestag verabschiedet das „Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres“ (ab 1. April 1964 in Kraft). Noch im selben Jahr treten zwölf Freiwillige – zehn Frauen und zwei Männer – beim DRK in Hamburg (Elsa-Brandström-Haus) ihren Dienst als „FSJ-ler“ an.
  • 1993
    Das „FSJ-Gesetz“ wird novelliert. Jetzt sind auch einjährige Auslandseinsätze möglich. Zeitgleich wird das Gesetz zur Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) verabschiedet.
  • 2002
    Mit einer weiteren Gesetzesänderung werden die Freiwilligendienste flexibilisiert. Das Spektrum der Einsatzfelder wird um „Sport“ und „Kultur“ erweitert. Die Dauer des Dienstes wird flexibler und das Mindestalter herabgesetzt (auf Erfüllung der Vollzeitschulpflicht). Nach einer Änderung des Zivildienstgesetzes können anerkannte Kriegsdienstverweigerer nun auch anstelle des Zivildienstes ein zwölfmonatiges FSJ oder FÖJ leisten.
  • 2011
    Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) wird als Reaktion auf die Aussetzung des Zivildienstes eingeführt. Der Dienst steht, anders als FSJ und FÖJ, auch Menschen über 27 Jahre offen. Ein weiterer Unterschied ist die staatliche Steuerung des Dienstes. Beim BFD wird die Freiwilligendienstvereinbarung zwischen dem/der Freiwilligen und Bund geschlossen. (Quelle: DRK)

Wenn du Interesse an einem Freiwilligendienst hast und ich engagieren möchtest, dann dir die folgenden Dienste zur Verfügung

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
Freiwilliges Ökologisches Jahr
Freiwilliges Kulturelles Jahr (FSJ Kultur)
Bundesfreiwilligendienst (BFD)

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