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Führungszeugnis für Auslandsfreiwillige

In einigen Ländern ist für die Einsatzstelle und/oder Beantragung von einem Visum oder einer Aufenthaltsgenehmigung die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses erforderlich.

Ein Führungszeugnis beantragst du über dein örtliches Einwohnermeldeamt. Von uns erhältst du ein Schreiben, mit dem du von den fälligen Gebühren befreit wirst. Bitte beachte die rechtzeitige Beantragung. Beachte aber auch, dass solche Zeugnisse eine zeitlich festgelegte Gültigkeitsdauer haben, z.B. dürfen Führungszeugnisse bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein.

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