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Freiwilligenvereinbarung für Freiwillige in Hessen

Die Freiwilligendienste werden nach gesetzlichen Vorgaben gestaltet. Diese geben den Rahmen für die Freiwilligenvereinbarung vor, die die Zusammenarbeit von Volunta als Träger, der Einsatzstelle (EST) und der/dem Freiwilligen regelt. In der Freiwilligenvereinbarung werden z. B. die Dauer des Dienstes, die Höhe des Taschengeldes, Sozialversicherung, Fahrtkostenerstattung, der Urlaubsanspruch und die Seminarteilnahme vereinbart. Im FSJ und FÖJ wird die Freiwilligenvereinbarung meist bei Dienstbeginn in der EST unterzeichnet. Im Bundesfreiwilligendienst (BFD) wird sie mindestens sechs Wochen vor Dienstbeginn unterschrieben.

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