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Fahrtkostenerstattung für Auslandsfreiwillige

Fahrten zum Vorbereitungs- und Rückkehrerseminar in Deutschland
Die Fahrtkosten werden nach Vorlage des Fahrscheines nach dem jeweils günstigsten Tarif erstattet. Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn wird der Fahrpreis zweiter Klasse erstattet, bei Fahrten mit dem ICE nur der jeweils gültige Sparpreis. Die Kosten für Platzreservierungen und BahnCards sowie Buchungsgebühren etc. können leider nicht erstatten werden. Es können nur Fahrtkosten zwischen Heimatort und Seminarort sowie für den Tag des Seminarbeginns bzw. Seminarendes erstattet werden.

Die Fahrtkosten werden nach Vorlage des Original- Fahrausweises und Einreichung des Vordrucks „Seminarkostenabrechnung“ erstattet. Das Formular für die Fahrtkostenerstattung erhältst du im Vor- bzw. Rückkehrerseminar. Bitte beachte, dass die Fahrtkostenerstattung rückwirkend erfolgt und mit dem ersten oder zweiten Taschengeld bzw. nach dem Rückkehrerseminar ausgezahlt wird. Deine Abrechnung schickst du bitte umgehend an das Volunta-Dienstleistungszentrum in Erbach.

Anreise mit dem Fernbus
Kosten mit der Anreise per Fernbus werden erstattet.

Anreise mit dem Auto
Fahrtkosten bei Anreise mit dem PKW können wir leider nicht erstatten.

Anreise mit dem Flugzeug
Bei einer geplanten Anreise mit dem Flugzeug (z.B. aufgrund einer Anreise aus dem Ausland) bitten wir dich, die Kostenübernahme vor dem Seminar mit deiner pädagogischen Beraterin / deinem pädagogischen Berater abzuklären. Bitte reiche nach erfolgter Genehmigung durch Volunta zusammen mit der Seminarkostenabrechnung und dem dazugehörigen Flugticket auch eine Reiseauskunft der Deutschen Bahn ein, aus der die Verbindung Heimatort-Seminarort- Heimatort und der Preis dieser Strecke hervorgehen.

Fahrtkosten zum Zwischenseminar im Ausland
Diese Fahrtkosten werden nach Vorlage des Fahrscheines nach dem jeweils günstigsten Tarif erstattet. Es werden nur Fahrtkosten zwischen Wohnort im Ausland und Seminarort sowie für Fahrten am Tag des Seminarbeginns bzw. Seminarendes erstattet. Die Fahrtkosten werden nach Vorlage des Original-Fahrausweises und Einreichung des Vordruckes „Fahrtkostenerstattung Zwischenseminar“ erstattet. Das Formular für die Fahrtkostenerstattung erhältst du von uns. Die Fahrscheine mit dem Formular zur Fahrtkostenerstattung sind bis spätestens zwei Wochen nach Ende des Nachbereitungsseminares einzureichen.

[<link record:tx_kwwiki_domain_model_words:105>Siehe Kontakt]

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