Freiwilligen-Wiki
zurück zum Wiki

Einsatzplätze im Ausland

Die Förderrichtlinie für den Internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD) und die Förderleitlinie zum entwicklungspolitischen Freiwilligendienst weltwärts geben die Rahmenbedingungen für die Durchführung des Freiwilligendienstes im Ausland vor. Volunta als deine Entsendeorganisation beantragt Einsatzplätze, von denen jeder Einzelne nach Vorprüfung durch das DRK-Generalsekretariat vom BMZ bzw. BMFSFJ nach Sicherheitsprüfung durch das Auswärtigen Amtes ein Genehmigungsverfahren durchläuft. Entsendungen dürfen nur auf anerkannte Einsatzplätze erfolgen. Wir bieten Freiwilligendienste in folgenden Einsatzfeldern an: Altenhilfe, Schule, Medizin, Ökologie, außerschulische Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendhilfe, kommunale Entwicklungszusammenarbeit, Behindertenhilfe.

Jede Partnerorganisation und jeder Einsatzplatz hat ein bestimmtes Anforderungsprofil an die Freiwilligen. So können in manchen Einrichtungen z.B. nur solche Freiwillige eingesetzt werden, die über besonders gute Sprachkenntnisse verfügen oder die explizite Erfahrung mit der Zielgruppe haben. Auch gibt es Arbeitsbereiche und Einsatzplätze, die psychisch und physisch belastend sein können und für jüngere Bewerber / Bewerberinnen nicht geeignet sind. Um den Erfolg eines Freiwilligendienstes und somit bei allen Beteiligten größtmögliche Zufriedenheit während des Einsatzes sicherzustellen, ist es unser oberstes Ziel, sowohl dem spezifischen Anforderungsprofil der Einsatzstelle wie auch dem Profil des Bewerbers / der Bewerberin gerecht zu werden. Bei der Vermittlung eines Einsatzplatzes bemühen wir uns, die Wünsche der Bewerberinnen und Bewerber zu berücksichtigen.

Einsatzplätze im Gesundheitsbereich / Krankenhaus
Wenn du in deinem Freiwilligendienst in Krankenhäusern / Gesundheitsstationen eingesetzt bist, beachte bitte die „Richtlinie zum Freiwilligeneinsatz im medizinischen Bereich – Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Krankenhaus“. Diese regelt eindeutig, welche Tätigkeiten du verrichten darfst und welche nicht. Die „Richtlinie zum Freiwilligeneinsatz im medizinischen Bereich – Krankenhaus“ erhältst du zusammen mit deinen Vertragsunterlagen. Sie ist Bestandteil des Vertrags. Bitte beachte, dass die von Volunta abgeschlossene Haftpflichtversicherung nicht greift, wenn Freiwillige nicht erlaubte Tätigkeiten ausüben.

zurück zum Wiki
Kontakt
Du hast Rückfragen zu unseren Angeboten?
Dann rufen wir dich auch gerne zurück!
Kontakt