Freiwilligen-Wiki
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Arbeitsschutzvorschriften

Der Freiwilligendienst ist kein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis. Hinsichtlich der Schutzvorschriften ist er jedoch einem Arbeitsverhältnis gleichgestellt. Es gelten in vollem Umfang z. B.

  • Betriebs- und Gefahrenschutz
  • Unfallverhütungsmaßnahmen
  • Jugendarbeitsschutz- und Mutterschutzgesetz
  • Schutz von Schwerbehinderten
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