zurück zum Wiki
Arbeitsschutzvorschriften
Der Freiwilligendienst ist kein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis. Hinsichtlich der Schutzvorschriften ist er jedoch einem Arbeitsverhältnis gleichgestellt. Es gelten in vollem Umfang z. B.
- Betriebs- und Gefahrenschutz
- Unfallverhütungsmaßnahmen
- Jugendarbeitsschutz- und Mutterschutzgesetz
- Schutz von Schwerbehinderten