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Arbeitsplatzneutralität in Hessen
Der Grundsatz der Arbeitsplatzneutralität besagt, dass der Einsatz von Freiwilligen Fachkräfte nicht ersetzen darf. Nach JFDG und BFDG hat der Freiwilligendienst das Ziel, einen Einblick in Berufe gemeinwohlorientierter Arbeitsfelder zu ermöglichen sowie die Persönlichkeit und die soziale Kompetenz zu fördern. Dabei ist ausdrücklich die Rede von der Ausübung überwiegend praktischer Hilfstätigkeiten. Freiwillige unterstützen Fachpersonal, ersetzen es aber nicht.
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