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Arbeitslosengeld

Während deines Freiwilligendienstes werden Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt. Du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn dein Freiwilligendienst mindestens zwölf Monate gedauert hat. Wenn du vorher bereits berufstätig warst, gelten Sonderregelungen.

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