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Ärztliches Attest in Hessen
Spätestens zu Beginn des Freiwilligendienstes muss das ärztliche Attest (Vordruck) vorliegen, ansonsten kann der Dienst nicht angetreten werden. Das Attest darf bei Beginn des Freiwilligendienstes nicht älter als sechs Monate sein. Jugendliche unter 18 Jahren, die zum ersten Mal eine berufliche Tätigkeit aufnehmen, müssen sich zusätzlich einer umfassenden Berufseingangsuntersuchung unterziehen (Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz).
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